Erholungsort Cursdorf

Herzlich Willkommen in Cursdorf - Natur pur im Thüringer Wald


Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.cursdorf.com   veröffentlichte Website der Gemeinde Cursdorf.

Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen
barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben
sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und
mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer-
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juni 2022 von der Gemeinde Cursdorf durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen:
a. vollständig [nur zutreffend, wenn alle Anforderungen der Normen oder technischen
Spezifikationen vollständig und ausnahmslos erfüllt sind.]
b. wegen der folgenden [Unvereinbarkeiten] [und/oder] [Ausnahmen] teilweise [nur
zutreffend, wenn die meisten Anforderungen der Normen oder technischen
Spezifikationen mit einigen wenigen Ausnahmen erfüllt sind. In diesem Fall empfiehlt
es sich zu beschreiben, wann und wie die noch bestehenden Barrieren beseitigt werden
sollen.]
c. nicht [nur zutreffend, wenn die meisten Anforderungen der Normen oder technischen
Spezifikationen nicht erfüllt sind]
vereinbar.
[wenn b) oder c) zutreffen, bei a) bitte streichen]
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei
[wenn eine der unter 1. bis 3. genannten Möglichkeiten nicht einschlägig ist, die
betreffende Möglichkeit bitte streichen.]
1. Der [Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf] ist mit
dem Erfolgskriterium [Nennen Sie das Erfolgskriterium aus der zu Grunde liegenden
europäisch harmonisierten Norm EN 301549 mit Bezug auf die referenzierte WCAG
2.1 und beschreiben Sie den Mangel in nicht allzu technischer Form; z. B.: ‚Das Login-
Formular der Anwendung für den Dokumentenaustausch ist per Tastatur nicht
vollständig nutzbar im Sinne der Anforderung XX nach XX] nicht vereinbar.
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind [Geben Sie
Abhilfemaßnahmen an] bis [mit Zeitrahmen] geplant.
Folgende barrierefreie Alternativen, um die Inhalte zu erreichen, halten wir für Sie
bereit.
[Geben Sie jeweils etwaige barrierefreie Alternativen an]
2. Der [Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf] ist
aufgrund eines unverhältnismäßigen hohen Aufwands vorübergehend nicht
barrierefrei zugänglich gestaltet. [Diese Ausnahmen sind im Sinne der Richtlinie
sowie des BGG sehr eng auszulegen; weiterhin sind die sich anschließenden
Vorschriften im Sinne des Artikel 5 Richtlinie (EU) 2016/2102 zu beachten]
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind [Geben Sie
Abhilfemaßnahmen] bis [mit Zeitrahmen] geplant.
Folgende barrierefreie Alternativen, um die Inhalte zu erreichen, halten wir für Sie
bereit.
[Geben Sie jeweils etwaige barrierefreie Alternativen an]
3. Der [Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, die nicht
in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen] ist nicht
barrierefrei zugänglich gestaltet, da diese Inhalte nicht in den Anwendungsbereich der
anwendbaren Rechtsvorschriften fallen.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt und zuletzt am [Datum] aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zu uns bei Problemen mit der Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren in dieser Website/mobilen Anwendung
mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihre
Rückmeldung sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere
verantwortlichen Kontaktpersonen unter xxx an.
[verlinkte URL mit Name des Feedback-Mechanismus, z. B. „Barrieren melden“
angeben. Dort - und nicht hier in der Erklärung zur Barrierefreiheit – sind die
Kontaktdaten sowie weitere Erläuterungen zur Nutzung des Feedback-Mechanismus
zu geben. Insbesondere ist auf die Leitlinie zur Umsetzung und den Anforderungen
zum Feedback-Mechanismus zu achten]
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine
zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die
Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim
Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat
die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit
Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche
Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos.
Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum
Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie
unter: http://www.thueringen.de/th10/bb/
Direkt kontaktieren können Sie die Durchsetzungsstelle unter
vz_bmb@tmasgff.thueringen.de

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